Definitionen
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Zivilstand
Das Zivilgesetzbuch unterscheidet sieben Zivilstandskategorien: ledig (d.h. noch nie verheiratet), verheiratet, geschieden, verwitwet, eingetragene und ausgetragene Partnerschaft (in Kraft seit 1. Januar 2007) sowie unverheiratet (z.B. aufgrund einer Ungültigerklärung einer früheren
Ehe). Getrenntlebende verheiratete Personen gelten als verheiratet. Aufgrund der kleinen Fallzahlen werden im LUSTAT Jahrbuch die Unverheirateten zu den Ledigen und ausser bei den Zivilstandsänderungen die eingetragenen und aufgelösten Partnerschaften zu den Verheirateten
bzw. zu den Geschiedenen gezählt.